Geschäftsbedingungen

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

Badischer Rennverein Mannheim-Seckenheim e.V. (BRV)
Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

1. Geltungsbereich

Diese ATGB des BRV gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Tageskarten und/oder sonstigen Eintrittskarten („Tickets“) im Online-Ticketshop unter https://4.servers.myclapp.de oder im stationären Verkauf (z.B. Geschäftsstelle) des BRV und/oder die Verwendung der Tickets begründet wird.

2. Vertragsschluss

2.1 Online-Ticketshop
Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Artikelbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Tickets in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Tickets ab. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Ein Widerrufsrecht ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 312g BGB). Der BRV bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (print@home-Ticket und Mobile-Ticket) kommt der Vertrag zwischen dem BRV und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.
Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des BRV eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

2.2 Offline-Bestellung
Im Fall der Offline-Bestellung, insbesondere über die autorisierten Vorverkaufsstellen kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands bzw. der Übergabe des Tickets auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.3 Hinterlegung
Sofern Tickets an den vom BRV eingerichteten Servicestellen zur Abholung durch den Kunden hinterlegt werden, ist die Abholung der Tickets nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Der BRV kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungs-Gebühr verlangen.

2.4 Ermäßigte Tickets
Sofern der Kunde ein Ticket zu einem ermäßigten Preis, der vom Verkäufer beim Vorliegen definierter Voraussetzungen (z.B. im Fall einer Schwerbehinderung, einem Unter- oder Überschreiten einer Altersgrenze, etc.) gewährt wird, erwirbt, gilt das Ticket ausschließlich bei gleichzeitigem Vorzeigen des entsprechenden Nachweises über die Berechtigung, den Rabatt in Anspruch zu nehmen. Der Nachweis ist beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzulegen.
Sollte kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, besteht kein Anspruch auf Einlass. Der Verkäufer kann gegen Zahlung des Differenzbetrags vor Ort den Zugang ermöglichen, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

3. Zahlungsmodalitäten

3.1 Ticketpreise
Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des BRV. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der BRV dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder eine angemessene Servicegebühr für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind (z.B. Vorverkaufsgebühr), in Rechnung stellen. Diese ist im Falle des online-Bestellvorgangs transparent ausgewiesen.

3.2 Zahlungsmöglichkeiten
Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des BRV mitgeteilt. Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert.

3.2.1 Zahlungsart PayPal
Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

3.3 Zahlungsart Kreditkarte, giropay, paydirekt
Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte, giropay oder paydirekt erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Payment Service Provider GiroSolution GmbH, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen. Nähere Informationen zum Verfahren können abgerufen werden unter: https://www.girosolution.de.

3.4 Stornierung
Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der BRV nicht verpflichtet, die Bestellung zu berücksichtigen bzw. berechtigt, die entsprechenden Tickets, sofern aus welchen Gründen auch immer bereits übergeben, elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem BRV vorbehalten.

4. Weitergabe von Tickets

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von GelänBRVerboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des BRV und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

4.1 Unzulässige Weitergabe
Der Kunde verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt, Tickets
gewerblich weiter zu veräußern;
im Falle der privaten Weiterveräu0erung (z.B. bei Krankheit oder Verhinderung) einen höheren als dem bezahlten Preis zu verlangen; ein Preisaufschlag von bis zu 15% gegenüber dem reinen Ticketwert zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des BRV kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf den Sportpark Nord in Bonn beschränkten Geländeverbot belegt sind, sofern der Ticketinhaber davon Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen.

4.2 Zulässige Weitergabe
Im Falle der zulässigen Weitergabe ist diese ausschließlich unter Weitergeltung mit dem Ticket verbundenen Maßgaben und Beschränkungen gem. dieser ATGB zulässig. Der Erwerber soll den Zweiterwerber bzw. dem neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweisen.

5. Rücknahme und Erstattung

5.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht:
Auch wenn der BRV Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des§ 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den BRV gemäß Ziffer 2.1 bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s).

5.2 Umtausch und Rücknahme:
Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.

5.3 Verlegung:
Wenn die Terminierung einer Veranstaltung auf einen anderen Zeitpunkt verlegt wird, gilt das erworbene Ticket für den neuen Veranstaltungstermin. Der Ticketinhaber hat in diesem Fall das Recht, das erworbene Ticket gegen Erstattung der Ticketkosten und eines etwaigen Zuschlags zurück zu geben.

5.4 Spielabsage und Zuschauerausschluss:
Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist der BRV berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den BRV den entrichteten Ticketpreis erstattet.

5.5 Veranstaltungsabbruch
Bei einem Abbruch eines Renntages besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter trifft ein Verschulden für den Abbruch des Renntages.

6. Geländeordnung, Anordnungen und Ausschluss während der Veranstaltung

6.1 Geländeordnung
Der Aufenthalt auf dem Gelände des BRV unterliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Verhaltensmaßnahme.

6.2 Zutrittsrecht
Jeder Kunde ist unter Vorzeigen des gültigen Tickets einmalig zum Geländezutritt berechtigt. Der Zutritt zum Gelände kann dennoch verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Geländebereichs, am Geländeeingang und/oder im Geländeinnenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, mit der sichergestellt wird, dass keine gem. der Geländeordnung verbotene Gegenstände in den umgrenzten Bereich gebracht werden;
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Geländebereichs bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit; es sei denn, der Kunde hat ein berechtigtes Interesse am Verlassen des Geländes (z.B. Notfall) und hat das Gelände durch einen ordnungsgemäßen Check-Out in Absprache mit den zuständigen Sicherheitspersonal verlassen,
c) der Ticketinhaber offensichtlich alkoholisiert ist oder unter Drogeneinfluss steht,
d) der Aufdruck auf den Tickets (Platz, Barcode, QR Code, Seriennummern, Warenkorb- oder Käuferidentifikationen) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder der Barcode/QR-Code bereits im elektronischen Zutrittssystem als genutzt gekennzeichnet ist, soweit dies nicht vom BRV zu vertreten ist und/oder
e) Der Ticketinhaber mit einem bundesweit gültigen Geländeverbot oder einem für den konkreten Veranstaltungsort geltenden Geländeverbot belegt ist und er nicht nachweist, dass das Geländeverbot durch gerichtliche Entscheidung außer Kraft gesetzt wurde.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

6.3 Hausrecht und Platzzuweisung
Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz auf dem Gelände bzw. den Tribünen einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des BRV, des Sicherheitspersonals und der Geländeverwaltung auf dem Gelände Folge zu leisten, insbesondere auf eine entsprechende Aufforderung, im Falle sachlicher Gründe hin, einen anderen Platz als auf dem Ticket vermerkt einzunehmen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Offensichtlich alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende sowie vermummte Personen und Personen, die sich gewalttätig verhalten, können entschädigungslos des Geländes verwiesen werden.

6.4 Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände dürfen zu Veranstaltungen des BRV nicht mitgebracht werden: Waffen, Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können, ätzenden und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen, Dosen, Becher, Krüge, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen, Bengalische Feuer, alkoholische Getränke, illegale Drogen, Tiere, Störgeräte wie Laserpointer sowie alle sonstigen Gegenstände, die geeignet sind, die anderen Besucher, Teilnehmer oder Offizielle oder den Veranstaltungsverlauf zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.

Werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sind unzulässig und dürfen nicht mit auf das Gelände gebracht werden, sofern der BRV Anlass zu der Annahme hat, dass diese auf dem Gelände zur Schau gestellt werden.

Wer verbotene Gegenstände mitbringt oder während der Veranstaltung besitzt oder benutzt, kann durch den Veranstalter oder seinen Ordnungsdienst vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Verbotene Gegenstände können für die Dauer der Veranstaltung eingezogen werden.

6.5 Fremdenfeindliches, rassistisches Verhalten und/oder rechts-bzw. linksextremistische Propagandamittel
Es ist untersagt rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksextremistische Propagandamittel aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter mitzuführen, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Gelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen auf dem gesamten Gelände verboten.

7. Fahrkarte im ÖPNV

Wenn eine verkaufte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr berechtigt, besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, vom BRV lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens gelten. Die Berechtigung zur Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte zum/vom Veranstaltungsort gilt nur für die Person, die die Eintrittskarte zum Veranstaltungsbesuch nutzt. Somit ist insbesondere auch die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Eintrittskarten mit Fahrberechtigungsfunktion an andere Personen nach dem Veranstaltungsbesuch untersagt. Im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer der Fahrscheinberechtigung vor und nach der Veranstaltung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens.

8. Verbot des Mitführens von Aufnahmegeräten, eigene Aufnahmen

Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Das Mitführen von Handys auch dann, wenn sie über eine Foto- und/oder Videofunktion verfügen, sowie von Amateur-Fotoapparaten zur Fertigung von Aufnahmen ausschließlich für den privaten Gebrauch, z.B. zu Erinnerungszwecken, bleibt zulässig. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.

Soweit durch mitgeführte Geräte Aufnahmen/Videos gefertigt werden, ist dies ausschließlich zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken zulässig. Videosequenzen dürfen eine Länge von 30 sec. nicht übersteigen.

9. Recht am eigenen Bild, Bild- und Tonaufnahmen

Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können. Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom BRV oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. § 23 Abs.2 KunstUrhG bleibt unberührt.

10. Zuwiderhandlungen gegen die Ticket-Bestimmungen

Bei Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinen Ticket-Bedingungen behält sich der BRV vor, den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

11. Datenschutz

Für den BRV ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Der BRV nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, z.B. zur Durchführung des Vertrages oder um Kunden über die Waren oder Dienstleistungen des BRV zu informieren, die deren bestellten Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind. Der Kunde kann einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zu werblichen Zwecken oder Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung beim BRV jederzeit widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht klärt der BRV den Kunden bei jeder werblichen Ansprache erneut auf. Auf sonstige Verwendungszwecke weist der BRV ggf. bei der Datenerhebung hin. Wenn der Kunde der werblichen Verwendung seiner Angaben insgesamt widersprechen möchte, genügt eine Nachricht an: Badischer Rennverein Mannheim-Seckenheim e.V., Turfweg, 68239 Mannheim, info@badischer-rennverein.de

12. Alternative Streitbeteiligung

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).

13. Kontakt

Rückfragen zum Ticketverkauf können über folgenden Kontakt an den BRV gerichtet werden: info@badischer-rennverein.de

14. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

Mannheim, am 16.03.2022